Kündigung erhalten – was jetzt tun?
Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht? Ich beraten Sie – kostenfreie und unverbindlich! Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung oder fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Die wichtigsten Schritte:
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Kündigungsschreiben auf Wirksamkeit überprüfen!
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Unterfallen Sie dem Sonderkündigungsschutz?
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Fristen beachten und wahren!
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Voreilig keine Dokumente unterschreiben
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Schnellstmöglich arbeitslos melden
Anforderungen an das Kündigungsschreiben:
Die Kündigung unterliegt dem Schriftformerfordernis. Was bedeutet das?
Es bedarf einem Original Schriftstück, welches von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet ist - keine E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigung! Wird diese Anforderung nicht erfüllt, so entfaltet die Kündigung keine Wirkung und sind unwirksam.
Kündigungserklärung (Wille zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses) muss deutlich zu erkennen sein
Kündigungsfrist muss angegeben sein. Damit der Arbeitnehmer weiß wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Fristen beachten - welche?
Die wichtigste Frist ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage:
Im Rahmen der Kündigungsschutzklage wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft und ob das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung beendet wurde. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Klage nicht fristgerecht erhoben, dann gilt die Kündigung als wirksam. Ergo Sie können die Klage nicht mehr angreifen!!!
Sonderkündigungsschutz? Gilt der für mich?
Einige Personengruppen im deutschen Arbeitsrecht unterliegen einem besonderen Sonderkündigungsschutz:
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Menschen mit Schwerbehinderung
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Schwangere und Mütter
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Arbeitnehmer in Elternzeit
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Betriebsratsmitglieder
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Schutz über KündigungsschutzG
Prüfen Sie jetzt, ob Sie zu einer geschützten Personengruppe gehören und daher erhöhte Voraussetzungen bei Ihrer Kündigung vorliegen müssen und diese durch den Arbeitgeber erfüllt worden sind.