Kündigung erhalten – was jetzt tun? 

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?  Ich beraten Sie – kostenfreie und unverbindlichPrüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung oder fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die wichtigsten Schritte:

  1. Kündigungsschreiben auf Wirksamkeit überprüfen!

  2. Unterfallen Sie dem Sonderkündigungsschutz

  3. Fristen beachten und wahren!

  4. Voreilig keine Dokumente unterschreiben

  5. Schnellstmöglich arbeitslos melden

Anforderungen an  das Kündigungsschreiben:

Die Kündigung unterliegt dem Schriftformerfordernis. Was bedeutet das? 

Es bedarf einem Original Schriftstück, welches von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet ist - keine E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigung! Wird diese Anforderung nicht  erfüllt, so entfaltet die Kündigung keine Wirkung und sind unwirksam. 

Kündigungserklärung (Wille zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses) muss deutlich zu erkennen sein

Kündigungsfrist muss angegeben sein. Damit der Arbeitnehmer weiß wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. 

 

Fristen beachten - welche? 

Die wichtigste Frist ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage

Im Rahmen der Kündigungsschutzklage wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft und ob das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung beendet wurde. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Klage nicht fristgerecht erhoben, dann gilt die Kündigung als wirksam. Ergo Sie können die Klage nicht mehr angreifen!!!

 

Sonderkündigungsschutz? Gilt der für mich? 

Einige Personengruppen im deutschen Arbeitsrecht unterliegen einem besonderen Sonderkündigungsschutz:

  • Menschen mit Schwerbehinderung

  • Schwangere und Mütter

  • Arbeitnehmer in Elternzeit 

  • Betriebsratsmitglieder 

  • Schutz über KündigungsschutzG 

Prüfen Sie jetzt, ob Sie zu einer geschützten Personengruppe gehören und daher erhöhte Voraussetzungen bei Ihrer Kündigung vorliegen müssen und diese durch den Arbeitgeber erfüllt worden sind. 

 

Abfindung sichern!

Es gibt in Deutschland regelmäßig keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch kann in Ausnahmefällen mal ein Abfindung verhandelbar sein oder gar ein Anspruch bestehen.  Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber Sie betriebsbedingt kündigt und Sie auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten, dann haben Sie gemäß §1a KschG einen Anspruch auf eine Abfindung. Bitte unterschreiben Sie nicht vorschnell oder ohne rechtliche Beratung eine solche Vereinbarung. 

Oftmals sind Arbeitgeber auch einseitig an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert und bieten dann oft eine Abfindung ab, damit es nicht zu einem gerichtlichen Prozess kommt. Jetzt ihre Chancen prüfen lassen!