Abmahnung im Arbeitsrecht - was tun?

Häufig gestellte Fragen hinsichtlich Abmahnung im Arbeitsverhältnis

Eine Abmahnung kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Sie sollte daher nicht vorschnell unterschrieben oder die darin erhobenen Vorwürfe ungeprüft akzeptiert werden. Umgekehrt kann eine berechtigte Abmahnung ein wichtiges Instrument sein, um Rechtsverletzungen frühzeitig zu beenden und weitere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was bedeutet eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein konkretes Verhalten des Arbeitnehmers und fordert ihn grundsätzlich dazu auf, seine arbeitsvertraglichen Pflichten künftig ordnungsgemäß zu erfüllen. Gleichzeitig wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass bei einer erneuten vergleichbaren Pflichtverletzung weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung in Betracht kommen können.

Typische Gründe für eine Abmahnung sind beispielsweise:

  • wiederholtes Zuspätkommen,
  • unentschuldigtes Fehlen,
  • Verstöße gegen Arbeitsanweisungen,
  • Verletzungen von Anzeige- oder Nachweispflichten,
  • Pflichtverletzungen im Umgang mit Kollegen oder Vorgesetzten,
  • Verstöße gegen betriebliche Regelungen oder
  • sonstige Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten.

Ob eine Abmahnung rechtlich wirksam und berechtigt ist, hängt stets von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.

Abmahnung erhalten – was sollten Arbeitnehmer beachten?

Wer eine Abmahnung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und den Inhalt sorgfältig prüfen lassen. Nicht jede vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung ist automatisch berechtigt.

Von Bedeutung sind insbesondere folgende Fragen:

  • Welches konkrete Verhalten wird vorgeworfen?
  • Entspricht die Darstellung des Arbeitgebers tatsächlich den Umständen? 
  • Liegt überhaupt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vor?
  • War das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer vorwerfbar?
  • Ist der Sachverhalt in der Abmahnung ausreichend konkret beschrieben?
  • Wurde der Arbeitnehmer bereits wegen desselben Sachverhalts abgemahnt?
  • Welche Auswirkungen kann die Abmahnung auf das weitere Arbeitsverhältnis haben?

Eine Abmahnung muss nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil sie vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde.

Widerspruch gegen eine Abmahnung

Hält ein Arbeitnehmer eine Abmahnung für unberechtigt, kann er sich hiergegen zur Wehr setzen. Je nach Situation kann eine schriftliche Gegendarstellung bzw. ein Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll sein.

Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangt und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Ob ein Vorgehen gegen eine Abmahnung sinnvoll ist, sollte anhand des konkreten Inhalts und der tatsächlichen Umstände geprüft werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, welche weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen des Arbeitgebers möglicherweise zu erwarten sind.

Warum kann eine Abmahnung für Arbeitnehmer wichtig sein?

Eine Abmahnung kann insbesondere im Zusammenhang mit einer späteren verhaltensbedingten Kündigung Bedeutung erlangen. Deshalb sollte eine Abmahnung nicht einfach ignoriert werden.

Gleichzeitig führt nicht jede Abmahnung automatisch zu einer Kündigung. Entscheidend sind unter anderem die Art und Schwere der Pflichtverletzung, die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie das weitere Verhalten des Arbeitnehmers.

Weiterhin kann auch bei der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers hinsichtlich der zukünftigten Tätigkeit im Betrieb (z.B. Beförderung, Vesetzung, Gehaltserhöhung) sich eine Abmahnung nachteilig auswirken

Abmahnung aussprechen – was müssen Arbeitgeber beachten?

Auch für Arbeitgeber ist die rechtssichere Formulierung einer Abmahnung von großer Bedeutung. Der konkrete Sacherhalt, beanstandete Pflichtverstoß sollte möglichst konkret und nachvollziehbar beschrieben werden. Außerdem muss geprüft werden, ob tatsächlich eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt und welche Reaktion im konkreten Fall angemessen und rechtlich zulässig ist.

Eine fehlerhafte oder zu pauschal formulierte Abmahnung kann ihre beabsichtigte Wirkung verfehlen und zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen.